
Jedes Stadt- und Landplanungsdokument, jedes Bauinvestitionsprojekt, jede Baumaßnahme, jede Organisation oder jede Einzelperson, die an Bautätigkeiten beteiligt ist, muss mit einer eindeutigen Kennung verknüpft werden, die im Bauaktivitätsinformationssystem generiert wird, um Konsistenz und Einheitlichkeit bei der Datenverwaltung, -auswertung und -nutzung zu gewährleisten.
Die Regierung erließ am 17. Juni 2026 das Dekret Nr. 212/2026/ND-CP, in dem die Bedingungen für die Bautätigkeitskapazität, das Informationssystem und die nationale Datenbank für Bautätigkeiten festgelegt werden.
Dieses Dekret enthält detaillierte Regelungen zu Artikel 14 Absatz 3 und Artikel 88 Absatz 7 des Baugesetzes Nr. 135/2025/QH15 sowie zu Artikel 54 Absatz 3 des Stadt- und Landplanungsgesetzes Nr. 47/2024/QH15 (geändert und ergänzt durch Gesetz Nr. 144/2025/QH15), einschließlich folgender Inhalte:
a) Aufbau, Verwaltung, Betrieb, Nutzung und Verwertung des nationalen Informationssystems und der Datenbank für Bautätigkeiten;
b) Bedingungen hinsichtlich der Fähigkeiten und Erfahrungen von Personen, die an Bautätigkeiten beteiligt sind; Befugnisse, Verfahren und Prozesse für die Erteilung und den Entzug von Baupraktikazertifikaten; Bedingungen, Befugnisse, Verfahren und Prozesse für die Erteilung und den Entzug von Baugenehmigungen für ausländische Organisationen und Einzelpersonen; Inhalt der öffentlichen Bekanntgabe von Informationen über die Baukapazität von Organisationen; und Veröffentlichung der Baupraktikaerfahrung von Einzelpersonen im Nationalen Informationssystem und der Datenbank für Bautätigkeiten.
Planungen, Projekte und Bauarbeiten im Zusammenhang mit Landesverteidigung, Sicherheit, Kryptographie und Staatsgeheimnissen fallen nicht unter dieses Dekret.
Anwendbar sind Behörden, Organisationen und Einzelpersonen, die mit dem Aufbau, der Aktualisierung, der Instandhaltung, der Nutzung und der Verwaltung des Nationalen Informationssystems und der Datenbank für Bautätigkeiten befasst sind; inländische Behörden, Organisationen und Einzelpersonen; sowie ausländische Organisationen und Einzelpersonen, die in Vietnam Bautätigkeiten ausüben.
Entwicklung eines nationalen Informationssystems und einer Datenbank über Bautätigkeiten.
Bezüglich des Informationssystems, der Nationalen Datenbank für Bautätigkeiten, sieht das Dekret Folgendes vor:
1. Das nationale Informationssystem und die Datenbank für Bautätigkeiten werden zentral und einheitlich im ganzen Land aufgebaut, um Folgendes zu gewährleisten:
a) Kontinuierlicher, stabiler und reibungsloser Betrieb, der vollständige, genaue und zeitnahe Informationen für die staatliche Verwaltung bereitstellt;
b) Erfüllung der Voraussetzungen für die Durchführung vollständig oder teilweise online durchgeführter Verfahren gemäß den einschlägigen Gesetzen zur automatischen Erfassung und Aktualisierung von Daten gemäß dem in Artikel 50 Absatz 2 dieses Dekrets festgelegten Fahrplan.
c) Um die Anforderungen an die Überwachung, Kontrolle, Inspektion und Prüfung von Investitions- und Bautätigkeiten im Einklang mit den Managementanforderungen des Sektors und der sozioökonomischen Entwicklung zu erfüllen;
d) Gewährleistung der Erstellung, Aktualisierung, Wartung, Nutzung, Verwendung, Verwaltung, Weitergabe und Vernetzung in Übereinstimmung mit dem Gesetz über Daten, elektronische Transaktionen, nationale Datenbanken, Datenkonnektivität und -austausch, Cybersicherheit und anderen Rechtsvorschriften, die den Tätigkeiten staatlicher Stellen, Organisationen und Einzelpersonen dienen.
2. Das Bauministerium ist gemäß den gesetzlichen Bestimmungen die zuständige Behörde für das Bauaktivitätsinformationssystem.
3. Das Informationssystem für Bautätigkeiten wird unter https://csdlhdxd.gov.vn betrieben und umfasst folgende Komponenten:
a) Nationale Datenbank über Bautätigkeiten und andere Daten und Informationen über Bautätigkeiten;
b) Informationstechnologische Infrastruktur zur Speicherung, Verarbeitung, Verbindung und Weitergabe von Daten;
c) Anwendungssoftwaresysteme, Softwaredienste und Cloud-Computing-Plattformen zur Verwaltung, zum Betrieb und zur Nutzung von Informationen im Zusammenhang mit Bautätigkeiten.
4. Das Informations- und Datensystem zu Baunormen, Baupreisen und Baupreisindizes wird unabhängig unter https://cemia.gov.vn aufgebaut, genutzt und betrieben und umfasst die folgenden Datenkomponenten:
a) Die in Punkt o, Absatz 7, Artikel 3 dieses Dekrets genannten Daten werden extrahiert, ausgewählt und in die Nationale Datenbank für Bautätigkeiten synchronisiert, wie in Absatz 3, Artikel 6 dieses Dekrets vorgeschrieben;
b) Daten und Informationen über Baunormen, Baupreise, Preise der direkten Kostenelemente, die den Preis der Bauarbeiten ausmachen, und Baupreisindizes, die von Organisationen bereitgestellt werden, die nicht unter Punkt a dieser Klausel fallen.
5. Das Informationssystem für Bautätigkeiten bildet die Grundlage für die Erstellung der folgenden Anwendungsplattformen:
a) Anwendungsplattformen für die Berichterstattung, Steuerung und Verwaltung relevanter Behörden und Organisationen erstellen auf Anfrage, ad hoc, monatlich, vierteljährlich oder jährlich Berichte, um den Management-, Betriebs- und politischen Anforderungen der zuständigen Behörden auf allen Ebenen sowie anderen damit verbundenen Anforderungen gerecht zu werden;
b) Plattformen und Anwendungen zur Verwaltung, Analyse und Nutzung von Daten sowie zur Unterstützung damit verbundener Geschäftsvorgänge;
c) Datenanalyse-, künstliche Intelligenz-, Frühwarn-, Entscheidungsunterstützungs- und Risikokontrollplattformen, die der staatlichen Verwaltung im Bausektor dienen und auf standardisierten, vernetzten und in Echtzeit oder nahezu in Echtzeit aktualisierten Daten basieren;
d) Öffentliche Beantragung und Weitergabe offener Daten gemäß den geltenden Vorschriften;
d) Andere relevante Anwendungsplattformen, um den Anforderungen des sozioökonomischen Managements und der Entwicklung im Bereich der Bauinvestitionen gerecht zu werden.
6. Die Daten in der Nationalen Datenbank für Bautätigkeiten sind, sofern sie gemäß den geltenden Behörden, Verfahren und Prozessen erstellt, aktualisiert und verifiziert wurden, zur Nutzung und Verwertung gemäß den Gesetzen über Daten, elektronische Transaktionen, Bauwesen und anderen einschlägigen Gesetzen gültig.
7. Die Primärdaten in der Nationalen Datenbank für Bautätigkeiten sind Daten, die von den zuständigen Behörden gemäß den Bestimmungen dieses Dekrets erstellt, aktualisiert und angepasst werden.
8. Sind die in der Nationalen Datenbank für Bautätigkeiten gespeicherten Daten und Informationen, die im Informationssystem für Bautätigkeiten angezeigt werden, im Vergleich zu den Ergebnissen des in Artikel 6 dieses Dekrets vorgeschriebenen Verfahrens unvollständig oder ungenau, so ist die für die Bekanntgabe der Verfahrensergebnisse zuständige Behörde für die Überprüfung, Kontrolle und Aktualisierung der Daten und Informationen in der Nationalen Datenbank für Bautätigkeiten verantwortlich, um die Einhaltung der einschlägigen Gesetze zu gewährleisten.
9. Der Bauminister legt die vorstehenden Klauseln 7 und 8 im Detail hinsichtlich der zuständigen staatlichen Stellen fest, die für die Überprüfung, Inspektion und Aktualisierung der Daten und Informationen verantwortlich sind, um deren Vollständigkeit und Genauigkeit im System zu gewährleisten.
Identifikationscode im Bauaktivitätsinformationssystem
Dieses Dekret legt insbesondere den Identifikationscode im Bauaktivitätsinformationssystem eindeutig fest. Demnach muss jedes städtische und ländliche Planungs- und Bauinvestitionsprojekt, jede Baumaßnahme, jede Organisation und jede an Bauaktivitäten beteiligte Person mit einem eindeutigen Identifikationscode verknüpft werden, der im Bauaktivitätsinformationssystem generiert wird, um Konsistenz und Einheitlichkeit bei der Verwaltung, Auswertung und Nutzung der Daten zu gewährleisten.
Der Identifikator ist eine obligatorische Information, die beim Erstellen oder Aktualisieren von Daten und Informationen im Bauaktivitätsinformationssystem initialisiert wird und während des gesamten Lebenszyklus des verwalteten Objekts einheitlich verwendet wird.
Den Ergebnissen von Verfahren in nachfolgenden Schritten im Zusammenhang mit Stadt- und Landplanung, Bauinvestitionsprojekten und Bauarbeiten muss ein Identifikationscode zugewiesen werden, der gemäß der in den Gesetzen über Baumanagement, Qualitätsmanagement, Bau und Instandhaltung von Bauwerken, Kostenmanagement von Bauinvestitionen und Bauverträgen festgelegten Vorlage für die Ergebnisse von Verfahren generiert wurde.
Die den Ergebnissen des Verfahrens beigefügten Dokumente müssen gemäß den Vorgaben des Bauministers im Informationssystem für Bautätigkeiten aktualisiert werden.
Bei der Entwicklung und Herausgabe von Verfahren zur Abwicklung administrativer Vorgänge müssen die zuständigen staatlichen Stellen, spezialisierten Baubehörden sowie die relevanten Organisationen und Einzelpersonen Schritte zur Erstellung von Identifikationscodes, zum Import und zur Aktualisierung von Daten über Stadt- und Landplanung, Bauinvestitionsprojekte, Bauarbeiten, Baunormen, Baupreise, Baupreisindizes, Baupraxiskapazitäten und andere Bereiche, die eine Datenerfassung und -erstellung erfordern, einbeziehen, wobei die Einhaltung der Bestimmungen dieses Dekrets und der einschlägigen Gesetze sicherzustellen ist.
Dieser Erlass tritt am 1. Juli 2026 in Kraft.
Quelle: https://baochinhphu.vn/quy-dinh-ve-ma-dinh-danh-trong-he-thong-thong-tin-ve-hoat-dong-xay-dung-102260618112732475.htm